Ordnungsgemäße Kassenführung
Merkblatt der OFD Karlsruhe vom 31.10.2016
Urlauber hatten bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht. Im Preis war der Transfer vom Flughafen zum Hotel inbegriffen. Auf der Fahrt ins Hotel war der Hotelbus durch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt worden. Die Reisenden erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten muss, auch wenn diesem an dem Unfall kein Verschulden trifft. Die Verschuldensfrage ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für die Erstattung des Reisepreises unerheblich.
Anbieter von Pauschalreisen tragen stets eine sogenannte Preisgefahr. Die Preisgefahr greift in solchen Fällen auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt worden ist, die weder im Machtbereich des Reiseveranstalters noch in dem der Reisenden selbst liegen (Urteil vom 6.12.2016, X ZR 117/15 und X ZR 118/15).
Stand: 29. März 2017
Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com
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