Formelle Anforderungen für Bewirtungsrechnungen
Den Steuerabzug nicht an kleinen Formalitäten scheitern lassen
Welche Tricks der Gastronomen Betriebsprüfer kennen
Die Organisation für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung (OECD) schlägt Alarm: Der Steuerbetrug an den Kassen würde besorgniserregend zunehmen. Die Institution verlangt seit langem gesetzliche Vorgaben, wie Registrierkassenhersteller ihre Produkte fälschungssicher machen müssen und verweist dabei u.a. auf die Niederlande, Großbritannien und Schweden. Bisweilen schauen Betriebsprüfer bei Gastwirten besonders genau hin. So mancher Betriebsprüfer dürfte auch schon einmal eine „Zwischenrechnung“, einen „Rechnungsentwurf“, einen „Bar-Beleg“, eine „Vorabrechnung“ oder einen „Zwischenbeleg“ anstelle einer ordnungsgemäßen Bewirtungsrechnung (zu den Formvorschriften siehe Beitrag auf Seite 1) erhalten haben. Jeder Prüfer weiß, dass Zwischenrechnungen und dergleichen gerne abends aus der Kasse gelöscht werden.
Betreibt der Gastronom neben dem Ladenlokal auch einen Biergarten, gleichen die Betriebsprüfer die vom Gastronomen gebuchten Umsätze regelmäßig mit den Wetteraufzeichnungen ab. Verdächtig macht sich, wer stets denselben Bier- und Essenumsatz ausweist – bei schönem als auch bei schlechtem Wetter.
Ein weiterer beliebter Trick, auf den Betriebsprüfer oftmals stoßen ist, von der Kasse einen Teil des Verkaufs als Warenrücknahme verbuchen zu lassen. Betriebsprüfer wissen, dass sich einige Buchungskassen so einstellen lassen. Oftmals werden auch zwei Kassen unterhalten, aber nur eine an die Buchhaltung angeschlossen.
Laut OECD nimmt der Einsatz so genannter Zapper und Phantomware rapide zu. Die Steuerbehörden rüsten ihre Prüfsoftware entsprechend auf. Mit Zappern lassen sich Kassenumsätze manipulieren, und zwar auf Hightech-Art. So warnen moderne Programme davor, zu viel aus der Kasse zu löschen – etwa wenn die nach unten manipulierten Umsätze die nachverfolgbaren Kreditkartenzahlungen unterschreiten würden. Hightech-Software hin oder her: Die Betriebsprüfer kommen mogelnden Gastronomen immer wieder auf die Schliche – sei es nur, weil die eingekauften Soßenzutaten für weit mehr Speisen reichen, als die offiziell abgerechneten.
Stand: 27. März 2014
Bild: StefanieB. - Fotolia.com
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