Elektronisches Organspende-Register
Bundesregierung veröffentlicht FAQ
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.2013, IV A 4 –S 1547/13/10001-01 die für 2014 geltenden Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht, mit denen der Hotelier/Gastronom seine täglichen Essen- und Getränkeentnahmen pauschal als steuerpflichtige Wertabgabe (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) in seiner Buchführung ansetzen kann.
Inhaber von Gast- und Speisewirtschaften können für selbst bezogene Speisen und Getränke in 2014 folgende Jahreswerte pro Person als Sachentnahme ansetzen (jeweils ohne Umsatzsteuer): für kalte Speisen 1.150 € (ermäßigter Steuersatz) bzw. 965 € (voller Steuersatz), insgesamt 2.115 € und für kalte und warme Speisen 1.586 € (bei ermäßigtem Steuersatz) bzw. 1.731 € (beim vollen Steuersatz), insgesamt 3.317 €.
Die Pauschbeträge erleichtern dem Gastwirt die Aufzeichnungen. Denn alternativ müsste dieser jede Essen- und Getränkeentnahme für private Zwecke separat aufzeichnen.
Stand: 28. März 2014
Bild: StefanieB. - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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