Seitenbereiche
Mit uns können Sie entspannen!

Wege entstehen,indem man
sie geht!

Bewahren Sie den Überblick,auch über Ihre Finanzen!

Mit uns können Sie entspannen!

Inhalt

Neuerungen zur Blut- und Plasmaspende

Transfusionsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 16. März eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Neu eingefügt wurde §12 a Transfusionsgesetz. Diese Neuregelung stellt ausdrücklich klar, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartnerinnen und Sexualpartner bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Abschaffung der bestehenden Diskriminierung war im Koalitionsvertrag sowie im Aktionsplan „Queer leben“ enthalten. Bislang durften betroffene Personen erst vier Monate nach Beendigung dieses Verhaltens Blut spenden. Eine Risikobegrenzung durch gezielte Spenderauswahl soll künftig auf Grundlage einer individuellen, diskriminierungsfreien Risikobewertung erfolgen.

Altersgrenze, telemedizinische Untersuchungen

Aufgehoben wurde ebenfalls die Altersgrenze. Bislang galt eine Grenze für Erstspender ab 60 Jahre und für Wiederholungsspender ab 68 Jahre. Mit der Gesetzesänderung wurden darüber hinaus telemedizinische Untersuchungen bei der Blutspende gesetzlich zulässig. Durch die Gesetzesänderung ist nun die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Hämotherapie-Richtlinie entsprechend zu ändern.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.