Doppelte Haushaltsführung
Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar
Abgeordneter scheitert vor dem Finanzgericht
Gerne hätte ein Abgeordneter auf Kosten des Steuerzahlers seine Hochzeit gefeiert. Dem politischen Mandatsträger sind für ca. 150 Gäste Kosten in Höhe von ca. € 16.000 entstanden. Diese zog er größtenteils als Werbungskosten von seinen Abgeordnetenbezügen ab. Als Begründung führte er auf, es wären allein 104 Personen berufsbedingt eingeladen gewesen.
Das Finanzgericht Köln folgte dem nicht. Bei einer Hochzeitsfeier würde es sich immer um eine höchst persönlich motivierte Veranstaltung handeln. Diese sei nicht vergleichbar mit Feiern anlässlich eines Betriebsjubiläums oder dem Ausscheiden aus dem Betrieb (Gerichtsentscheid v. 11.11.2014, 2 K 1706/11).
Stand: 27. März 2015
Bild: amaxim - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
Bestätigen